Verhaltensregeln

Zeltplatzordnung für die Bade- und Freizeitanlage im Freibad Neumark

§ 1 Zeltplätze

§ 2 Aufsicht, An- und Abmeldung

§ 3 Platzanweisung

§ 4 Verbindungs- und Rettungswege, Durchgänge

§ 5 Befahren und Abstellen von Fahrzeugen

§ 6 Sauberkeit

§ 7 Abfälle

§ 8 Offene Feuer

§ 9 Sicherheit, Ruhe und Ordnung

§ 10 Aufsichtspersonal, Hausrecht

§ 11 Fundsachen

§ 12 Hinweis auf die Haus- und Badeordnung

§ 13 Kaution

§ 14 Wünsche und Beschwerden

§ 15 Reservierung von Plätzen

§ 16 Inkrafttreten

Der Verein Neumarker-Badoase agil e.V. betreibt die Bade- und Freizeitanlage Freibad Neumark als öffentliche Einrichtung.

§ 1 Zeltplätze

Als Zeltplätze stehen folgende Flächen zur Verfügung: komplette Wiese links neben dem Volleyballplatz

§ 2 Aufsicht, An- und Abmeldung

Die Aufsicht über den Zeltplatz führt ein volljähriger Vertreter der Übernachtungsgäste. Jeder Benutzer des Zeltplatzes ist verpflichtet, sich als bald nach seinem Eintreffen unter Angabe der geforderten Daten beim Platzwart oder bei der Verwaltung des Vereins unter Verwendung eines Formulars anzumelden. Vor seiner Abreise hat er sich beim Platzwart oder beim Verein abzumelden. Bei Gruppen von mehr als 10 Personen übernimmt die Meldung der gesetzlich bestimmte Vertreter der Gruppe. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muss !!! ein Erziehungsberechtigter die Jugendlichen anmelden und mit vor Ort sein und bleiben !

§ 3 Platzanweisung

Der Benutzer hat den ihm vom Platzwart angewiesenen Zeltplatz einzunehmen und darf ihn nur mit dessen Zustimmung wechseln.

§ 4 Verbindungs- und Rettungswege, Durchgänge

Verbindungs- und Rettungswege sowie Durchgänge sind freizuhalten.

§ 5 Befahren und Abstellen von Fahrzeugen

Der Zeltplatz darf mit Fahrzeugen nur befahren werden zum Be- und Entladen in Abstimmung. Das Durchfahren der Badeanstalt während des Badebetriebes ist untersagt. Auf die anderen Benutzer des Zeltplatzes ist dabei größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Die Fahrzeuge selbst sind auf dem Parkplatz zu parken. In Ausnahmefällen kann der Platzwart das Abstellen von Fahrzeugen im Zeltplatzbereich gestatten.

§ 6 Sauberkeit

Der Zeltplatz ist in einem sauberen Zustand zu halten.

§ 7 Abfälle

Alle Abfälle sind in den aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen. Sämtliche Abfälle sind in die zu diesem Zweck aufgestellten Behälter zu verbringen. Die sanitären Anlagen sind sauber zu halten. Außerhalb der bestehenden Einrichtungen ist es verboten die Notdurft zu verrichten.

§ 8 Offene Feuer

Nur in Zustimmung des Vereins sind offene Feuer erlaubt. Offene Feuer sind während des Gebrauchs ständig zu überwachen. Das Abholzen von Bäumen und Sträuchern ist verboten. Brennmaterial ist vom jeweiligen Benutzer selbst zu beschaffen oder über den Verein zu beziehen für ein entsprechendes Entgelt.

§ 9 Sicherheit, Ruhe und Ordnung

Die Benutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Sauberkeit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Es ist insbesondere verboten:

a) andere Zeltplatzbenutzer durch sportliche Übungen und Spiele zu belästigen

b) Genuss alkoholischer Getränke, der zu einer Gefährdung des Benutzers oder dritten Personen führen könnte

c) störender Lärm

d) Rauchen in den Umkleide- und Sanitärbereichen

e) die Körperreinigung und das Säubern von Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände im Badewasser ist untersagt.

In der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist die unbedingte Nachtruhe einzuhalten!

Elektronische Musikgeräte dürfen unter Rücksichtnahme auf andere Besucher und Anwohner des Ortes nur tagsüber und nicht während der Nachtruhe betrieben werden!

Erlittene Verletzungen oder sonstige Schäden zur Wahrung von Schadensersatzansprüchen sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

Tiere aller Art dürfen nicht mitgebracht werden !!!

§ 10 Aufsichtspersonal, Hausrecht

Dem Aufsichtspersonal obliegt die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und die Einhaltung der Zeltplatzordnung. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal übt das Hausrecht aus. Das Aufsichtspersonal ist befugt bei Zuwiderhandlung gegen die Haus- und Badeordnung oder die Zeltplatzordnung, die Benutzer der Anlage zu verweisen.

§ 11 Fundsachen

Gegenstände, die im Zeltplatz gefunden werden, sind dem Aufsichtspersonal bzw. bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. Für die Aufbewahrung von Geld- und Wertsachen hat jeder selbst zu sorgen. Eine Haftung durch den Verein erfolgt nicht. Dies gilt auch für die auf den Park- und Abstellflächen abgestellten Fahrzeuge aller Art.

§ 13 Hinweis auf die Haus- und Badeordnung

Im Übrigen gilt die aktuelle Haus- und Badeordnung für das Freibad Neumark und seiner Anlagen.

§ 14 Kaution

Zur Sicherung etwaiger Schäden wird eine Kaution von derzeit 25 Euro für Einzelpersonen und 100 Euro für Gruppen erhoben.

§ 15 Wünsche und Beschwerden

Wünsche und Beschwerden können mündlich oder schriftlich dem Verein mitgeteilt werden.

§ 16 Reservierung von Plätzen

Reservierungen von Plätzen sollen rechtzeitig vorher schriftlich, per E-Mail, per Telefax oder telefonisch beim Verein, unter Angabe der Anzahl der Personen, Anzahl der Zelte, Angabe der verantwortlichen Person mit Anschrift und Telefonnummer sowie des Anreise- und Abreisetages getätigt werden.

§ 17 Badeaufsicht

Während der Öffnungszeiten trägt der jeweilige Rettungsschwimmer die Verantwortung im Badebereich.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Baden nur in Absprache mit dem Verein möglich, ansonsten gilt ein absolutes Badeverbot !

§ 18 Vereinszelte

Alle angemieteten Zelte sind beim Beenden des Aufenthalts in einem ordentlichen und sauberen Zustand an den Platzwart oder den Verein zu übergeben.

§ 19 Endreinigung

In allen Räumen und gemieteten Zelten ist eine gründliche Endreinigung durchzuführen.

Diese kann auch gegen Gebühr ( Sozialräume 50€ , großes Zelt 12€, kleines Zelt 10€ ) abgegeben werden.

§ 20 Inkrafttreten

Diese Zeltplatzordnung gilt ab der Saison 2017.

Für jegliche auftretenden Schäde im Zuge der Nutzung haftet der genannte gesetzlich Verantwortliche !!!

Neueste Kommentare

27.09 | 14:08

...einschränken:)
Vielen Dank erst einmal für Ihre Offenheit:)
Nico

27.09 | 14:06

Ja würde dann die Suche antreten wenn dann geschlossen ist, wenn das möglich wäre.
Bei der Veranstaltung kommt man nicht zum suchen da es zu viel Neugier gibt und das mich bei der Suche erheblich...

20.09 | 17:29

Diese Jahr ist das Bad schon geschlossen. Wir haben lediglich am 3. Oktober unsere letzte Veranstaltung, das wäre Ihre Möglichkeit.

20.09 | 11:24

...Dazu entsorge ich auch den gefundenen Unrat.
Ich werde vorsichtig graben ohne Flurschaden zu verursachen.
Ganz liebe Grüße
Nico Garlik

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